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   BSG, 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B   

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BSG, 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B (https://dejure.org/2008,60015)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B (https://dejure.org/2008,60015)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2008 - B 5a R 512/07 B (https://dejure.org/2008,60015)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 16 R 163/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 R 121/07
  • BSG, 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B
 
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  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B
    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis des vorleistenden Trägers (hier: des Grundsicherungsamts) und dem Leistungsberechtigten (hier: dem Kläger) sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen dem leistungspflichtigen Träger (hier: der Beklagten) und dem Leistungsberechtigten (hier: dem Kläger) ausschließen soll (BSG SozR 3-1300 § 107 Nr. 10).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 17.03.2008 - B 5a R 512/07 B
    Die Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2).
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